Weiteres verbraucherfreundliches Urteil gegen Online-Casino-Anbieter

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Das Landgericht Münster hat eine Anbieterin von Online-Glücksspielen in Deutschland auf Rückzahlung der Verluste eines Spielers aus Nordrhein-Westfalen verurteilt.

Die Anzahl der verbraucherfreundlichen Urteile gegen Online-Casino auf Rückzahlung von Spielverlusten nimmt weiter zu. Zuletzt hat das Landgericht Münster (Urteil vom 27. April 2022, Az.: 011 O 1456/21) bestätigt, dass eine Anbieterin von Online-Glücksspielen einem Spieler seine Verluste zurückerstatten muss. Der Spieler aus Nordrhein-Westfalen hatte rund 82.000 Euro zwischen April 2014 und Januar 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten bei Online-Glücksspielen verloren. Dass Online-Glücksspiele zu diesem Zeitpunkt in Deutschland verboten waren, hatte er nicht gewusst.

„Aus diesem Verbot ergeben sich die Möglichkeiten, die erlittenen Verluste auf dem Klageweg zurückzuerhalten. Bis zum 30. Juni 2021 bestand ein weitreichendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet, wogegen zahlreiche Unternehmen verstoßen haben. Sie haben ihre Online-Glücksspiele trotzdem auch in Deutschland übers Internet zugänglich gemacht“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Das ist ein Verstoß gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Nach Einschätzung von Experten gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland.

Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont daher: „Spieler, die in Online-Casinos vor dem 1. Juli 2021 Geld verloren haben, sollten sich nicht scheuen, den Weg zum Gericht zu gehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Türen für erfolgreiche Schadenersatzklagen weit geöffnet. Das sollten sich geschädigte Verbraucher nicht entgehen lassen.“ Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.

Auf der Homepage der Kanzlei wurde eine spezielle Webseite zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können: Online Casinos - so bekommen Sie Ihr Geld zurück!

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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