Investoren aufgepasst: Gefährliches Nachrangdarlehen der Colonia GmbH Leipzig

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Vermeintlich sichere und rentable Investition

Die Verheißung auf eine sichere und rentable Investition klingt verlockend: „Für alle, die gut und sicher investieren möchten.“ Die Colonia GmbH sei ein Unternehmen mit einer nachvollziehbaren Struktur und langjähriger Historie. Der Anleger investiere in den „wertstabilen und renditestarken Immobilienmarkt“.

Schon nach 2 Monaten bleiben die Zinsen aus

So wirbt die Colonia GmbH Leipzig in einem Prospekt. Doch die Realität sieht leider anders aus, wie ein aktueller Fall zeigt. Mein Mandant hat vor drei Monaten 50.000 Euro bei der Colonia GmbH investiert. Die attraktiven Zinsen von 8,06% p.a. wurden die ersten beiden Monate gezahlt, blieben dann aber schon im April aus. Seitdem wartet er vergeblich auf die versprochenen Zinszahlungen. Auf Mahnungen hat die Colonia GmbH nicht reagiert.

Gefährliches Nachrangdarlehen

Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich das scheinbar sichere Angebot als extrem riskantes qualifiziertes Nachrangdarlehen. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen steht der Anleger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens am Ende der Gläubigerliste. Das bedeutet, dass er sein investiertes Kapital nur dann zurückerhält, wenn alle anderen Gläubiger zuvor vollständig befriedigt wurden – ein Szenario, das in der Praxis selten eintritt. Und die Zinsen brauchen ebenfalls nicht gezahlt zu werden, wenn hierfür keine Liquidität vorhanden ist. Entgegen der Behauptung im Prospekt handelt es sich daher auch überhaupt nicht um eine Investition in Immobilien.

Widerruf des Vertrages möglich

Eigentlich hat das Nachrangdarlehen eine Laufzeit von 3 Jahren und kann vorher nicht gekündigt werden. Wenn der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen worden ist, es also kein persönliches Treffen zwischen dem Anleger und Mitarbeitern der Colonia GmbH gegeben hat, kann er aber widerrufen werden, weil die im Zeichnungsschein enthaltene Widerrufsbelehrung mangelhaft ist.

Colonia GmbH aufgefordert, Darlehen und Zinsen bis 31. Mai zu zahlen

Ich habe ein Nachrangdarlehen für einen Mandanten widerrufen und die Colonia aufgefordert, die rückständigen Zinsen und den angelegten Betrag bis 31. Mai zurückzuzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob die Colonia GmbH sich darauf beruft, dass sie wegen der Nachrangklausel keine Zahlung leisten müsse. Dies müsste sie aber belegen, denn behaupten kann man viel.

Foto(s): https://colonia-leipzig.de/

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