Geblitzt: Handewitt, Ellunder Straße, K 130, Höhe Skandinavien Bogen, Fahrtrichtung Ellund- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle Flensburg- Schleswig ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell. Hier lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist so groß, dass hier deswegen überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieses Gerät sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in diesem Messbereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dies ermöglicht eine Datengewinnung, auf deren Grundlage eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die hier eingestellte überlange Messstrecke zu einer nicht beabsichtigten Strahlenauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so häufig, dass etwa jede zweite Messung allein aus diesem Grund falsch ist. Häufig befinden sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich, In diesen Fällen können Schwierrigkeiten  bei der Zuordnung auftreten. Als Folge kann nicht nachvollzogen werden, ob tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto mit der behaupteten Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Messsensor muss beim Aufbau unbedingt exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber häufig ist die Justierung beim Aufbau nicht genau genug. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sollte in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlen, ist das Messergebnis unverwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient als Nachweis für aufgetretenen Messfehler.

Das Resultat ist dann ein Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Punkte oder ein Fahrverbot haben Sie dann nicht mehr zu erwarten, vielmehr gibt es gar keinen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, einschließlich die des Gutachters. Eventuelle Selbstbeteiligungen werden von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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