Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen für Leistungsanspruch

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet finanzielle Sicherheit, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. 

Doch unter welchen Voraussetzungen greift diese Versicherung? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Aspekte und erläutern, was Sie beachten müssen, um im Ernstfall Leistungen zu erhalten.

Definition der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dabei ist entscheidend, dass die Ausübung des Berufs zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist.

Jede Berufsunfähigkeitsversicherung hat spezifische Vertragsbedingungen, die regeln, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Leistungspflicht besteht. Ein genauer Blick in die Police ist daher unverzichtbar. Wichtige Aspekte sind hierbei:

Einschränkungsgrad: 

Oft muss eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent vorliegen.

Prognosedauer: 

Die Berufsunfähigkeit muss meist mindestens sechs Monate andauern.

Ärztliche Gutachten und Nachweise

Für die Inanspruchnahme der BU-Leistungen sind in der Regel ärztliche Gutachten notwendig. Diese müssen klar darlegen, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr wie bisher ausüben kann. Hierbei spielen sowohl fachärztliche Stellungnahmen als auch medizinische Tests eine wesentliche Rolle.

Beruf und Verweisungsrecht

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das sogenannte Verweisungsrecht. Einige Policen erlauben der Versicherung, den Versicherten auf eine andere, zumutbare Tätigkeit zu verweisen. Dies hängt stark von den konkreten Vertragsbedingungen ab und kann den Zugang zu Leistungen beeinflussen.

Weitere Ausführungen zu der Verweisung können Sie meinem Rechtstipp hierzu entnehmen.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Versicherungen verweigern häufig die Leistungspflicht aufgrund von vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen. Hierbei handelt es sich um vermeintlich falsche oder unvollständige Angaben des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss, beispielsweise zu Vorerkrankungen. In solchen Fällen können Versicherungen den Vertrag anfechten oder zurücktreten. Es ist daher essenziell, alle Gesundheitsfragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Mehr zu der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung können Sie meinem Rechtstipp entnehmen. 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall greift oder Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen benötigen oder die Verischerung ihren Antrag bereits geprüft und abgelehnt hat, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Als Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und mit umfassender Erfahrung im Versicherungsrecht biete ich Ihnen kompetente Beratung und Vertretung. Nutzen Sie die Möglichkeit, einen Online-Termin zu vereinbaren, oder kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch. Ich bin deutschlandweit für Sie tätig und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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