4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Rutetzki
Kanzlei Michael Rutetzki, Wittelsbacherstr. 17, 10707 Berlin 6970.8626938862 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Michael Rutetzki ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Seit 1994 steht Hr. Rutetzki meiner Familie und mir mit Rat und Tat zur Seite! Er gibt realistische Prognosen..mit … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Marowsky
Anwaltskanzlei Marowsky, Walltorstr. 36, 35390 Gießen 6799.9140195402 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Marowsky ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 21 Bewertungen Schnelle Antwort und Bearbeitung (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Huckert
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Huckert
Fachanwältin für Familienrecht Simone Huckert, Aachener Straße 233-237, 50931 Köln 6672.8406820222 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Simone Huckert
aus 24 Bewertungen Frau Huckert hat die Adoption meines Stiefkindes begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde von Anfang an mit … (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Blank
sehr gut
Rechtsanwältin Irene Blank
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Irene Blank
aus 80 Bewertungen Frau Blank, war immer gut zu erreichen. Konnte jede Frage rechtlich beantworten. Frau Blank ist definitiv zum … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Selzener
Kanzlei Markus Selzener, Johannisstr. 32, 58452 Witten 6672.4986713306 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Selzener für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(03.01.2023) Herr RA Selzener war sehr freundlich und gleich engagiert. Ich habe ihn als einen Anwalt erlebt, der all die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert
Kanzlei Andrea Kreitmaier-Kallert, Hauptstr. 4, 90592 Schwarzenbruck 7027.5154227048 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Kreitmaier-Kallert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(18.11.2020) Hat eine hervorragende Abfindungsvereinbarung für mich ausgehandelt. Kennt sich sich mit den speziellen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Gramm
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Gramm
Rechstanwalt Sascha Gramm, Lange-Hop-Str 158, 30539 Hannover 6774.273892701 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Gramm bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 113 Bewertungen Herr Gramm ist ein äußerst freundlicher und professioneller Anwalt. Kann ich nur wärmstens weiterempfehlen. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Fabbri
Rechtsanwältin Anne Fabbri
Fabbri & Fabbri, Christofsstraße 13, 55116 Mainz 6806.5136940786 km
Es gibt für alles eine Lösung! There is a solution for everything!
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Reiserecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Fabbri ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Gute Beratung hat mir geholfen und werde mich nochmal an Sie wenden.Sehr schnell auf mein Anliegen geantwortet (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lotz
Rechtsanwalt Stefan Lotz
Kanzlei Stefan Lotz, Nikolausberger Weg 31, 37073 Göttingen 6825.283178854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Lotz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Simon
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Sven Simon, Hermannstraße 13, 08451 Crimmitschau 7012.6317177613 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Simon gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Bin ordentlich beraten und vertreten wurden (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Welsch
Rechtsanwalt Welsch, Kirchenplatz 8, 35390 Gießen 6799.8809140451 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Welsch gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Huesmann
Rechtsanwalt Markus Huesmann
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Huesmann
aus 5 Bewertungen Zuverlässige und kompetente Beratung vorab; verlässliche Unterstützung wenn’s brennt und ein reibungsloser Ablauf mit … (08.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Burkard
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Burkard
Anwaltskanzlei Burkard, Weißenseer Weg 37, 13055 Berlin 6978.1011493466 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Burkard ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 43 Bewertungen Ich war mit Rechtsanwältin Frau Burkard sehr zufrieden. War immer erreichbar, konnte mit jedem Problem / Frage, Hilfe … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Michael Horn
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Michael Horn
Rechtsanwälte Dr. Siegfried Dr. Bardens und Horn, Kanalstr. 5, 67655 Kaiserslautern 6805.4074930328 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Horn
aus 19 Bewertungen 10 Sterne 🌟 wenn es möglich wäre. (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bergert
Rechtsanwältin Christina Bergert
BERGERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz 7147.837744777 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Bergert gerne zur Verfügung
(29.09.2020) Frau Berger hat umgehend geantwortet ist aber auf anderem Rechtsgebieten als dem gewünschten aktiv -muss akzeptiert …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin
Kanzlei Professor Dr. Martin, Parkstr. 33, 65549 Limburg an der Lahn 6772.1752092692 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen Die Kanzlei von Dr. Prof. Martin ist sehr gut. Man Wird Immer gut beraten und bekommt gute Hilfe in eigener … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Weskott
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Weskott
Kanzlei Henning Weskott, Roonstr. 39, 42115 Wuppertal 6669.2283770135 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Weskott ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Wir möchten auf diesem Wege noch einmal DANKE für die spitzenmäßige fachliche Beratung und die Vertretung unserer … (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwing
Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwing
Kanzlei Schumacher & Lipsius, Hemelinger Bahnhofstr. 15, 28309 Bremen 6681.0475988268 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • IT-Recht • Mediation • Medizinrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Bettina Schwing für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
(21.07.2021) Hallo, bisher habe ich noch kein Termin für eine Persönliche Rechtsberatung erhalten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Herzig
Rechtsanwalt Bernd Herzig
Kanzlei Bernd Herzig, Hauptstraße 56, 97320 Kitzingen 6936.2478310232 km
Ich bin persönlich für Sie da, denn Sie stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit - lassen Sie uns über Ihre Anliegen sprechen.
Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Herzig
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Ebendinger
Rechtsanwältin Barbara Ebendinger
Springer & Partner, Steuerberater und Rechtsanwälte, Dechant-Amecke-Weg 3, 58802 Balve 6710.589612712 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Ebendinger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk
Bayer Jesse Jakubaschk Rechtsanwälte, Lützenkirchener Str. 316, 51381 Leverkusen 6673.7612786958 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 119 Bewertungen Herr Jakubaschk hat mich zeitnah zurückgerufen und konnte mich augenblicklich durch seine souveräne, verständnisvolle … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld
Anwaltskanzlei Sommerfeld, In der Fuchskaule 17, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0953805768 km
Rechtsberatung heißt auch: Prozesse vermeiden helfen! Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch für eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Sommerfeld ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 69 Bewertungen Herr Sommerfeld hat mich in einer Unterhaltsfrage sehr freundlich und verständlich beraten. Ich bin sehr zufrieden … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Philipp
sehr gut
Rechtsanwältin Patricia Philipp
Rechtsanwältin Patricia Philipp, Dorfstr. 61, 30916 Isernhagen 6767.9384962181 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Patricia Philipp - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 18 Bewertungen Frau Philipp ist eine absolut kompetente, gewissenhafte und unglaublich engagierte Rechtsanwältin. Nicht nur, dass sie … (14.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.