3.878 Anwälte für Erbrecht | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9384900061 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Gerald Röschke ist Ihr Ansprechpartner für Erbrecht
aus 95 Bewertungen Meine klare Empfehlung! (23.05.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle
sehr gut
Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle
Rechtsanwälte Dr. Grund & Grund, Räuchle, Besazza-Sulser, Goethestr. 61, 79100 Freiburg im Breisgau 6889.9211580586 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Der Vorgang wurde mir bestätigt und meine Beunruhigung beruhigt (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Oberbach
Kanzlei Susanne Oberbach, Schönburgstr. 4, 12103 Berlin 6976.7113560122 km
Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Oberbach - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
aus 7 Bewertungen Frau Oberbach ist eine Kompetente, Einfühlsame Rechtsanwältin und kennt in Rechtlagen gut aus. Sie hat uns im … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Huster
Rechtsanwalt Sebastian Huster
Linderer & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater, Marktler Str. 15b, 84489 Burghausen 7196.1009975199 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Huster bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbrecht
(07.11.2023) Herr Huster kann ich bestens empfehlen. Er nimmt sich wirklich die Zeit um auf alles Befürchtung oder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Höhne
Rechtsanwalt Julian Höhne
Dr. Höhne - Anwalts- & Steuerkanzlei, Carrer Tànger, 86, 08018 Barcelona, Spanien 6867.3394328676 km
Erbrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Julian Höhne
aus 6 Bewertungen Ich war vor einigen Jahren schon bei Herrn Höhne und würde mich bezüglich Rechtsangelegenheiten im spanischen Recht … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
Kanzlei Miguel W. Moritz, Maximilianstr. 25, 83278 Traunstein 7202.5791852434 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
aus 36 Bewertungen Ich bin sehr froh, dass Herr RA Moritz meine Angelegenheit übernommen hat. Gesprächstermine in seiner Kanzlei waren … (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Anwaltskanzlei Heiermann, Hauptstraße 2, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8745431991 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Heiermann
(01.08.2020) Schneller Anruf, freundliche und kompetente Bewertung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bremer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Bremer LL.M.
Traphan Graute Bremer Rechtsanwälte und Fachanwälte, Rüttenscheider Str. 194-196, 45131 Essen 6652.4430720279 km
Fachanwältin Erbrecht • Mediation • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Bremer LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 76 Bewertungen Frau Bremer ist eine sehr sympathische Anwältin mit hervorragender Fach- und Sozialkompetenz. Gerne wieder, herzlichen … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Grigull
Rechtsanwalt Dirk Grigull
GRIGULL BENDIG ZIMMERMANN Rechtsanwälte-Fachanwälte, Franz-Parr-Platz 6, 18273 Güstrow 6832.5768265158 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dirk Grigull
(15.05.2024) Nach meiner Nachricht erhielt ich kurzfristig einen Anruf der Kanzlei, das der Fall eingegangen ist und bearbeitet …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Avvocato Mario Filtzinger
Rechtsanwalt und Avvocato Mario Filtzinger
DR. KEIL & KOLLEGEN, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf 6649.4539850207 km
Fachanwalt Erbrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Avvocato Mario Filtzinger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec.
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH, Giselakai 51, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5233265633 km
“Wenn Du schnell gehen willst, geh’ alleine. Wenn Du weit kommen willst, geh’ gemeinsam.” – afrikanisches Sprichwort
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Wettbewerbsrecht • Datenschutzrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Brandauer LL.B. oec. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 11 Bewertungen Herr Brandauer hat uns kompetent bei einer komplexen Immobilienangelegenheit beraten! Mit dem umfassenden Wissen und … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle A. Breitbarth
sehr gut
Rechtsanwältin Isabelle A. Breitbarth
Rechtsanwaltskanzlei Breitbarth, Lerchenstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.7438714164 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle A. Breitbarth ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 62 Bewertungen Ich kann Frau Isabelle Breitbarth als Anwältin jedem weiterempfehlen. Ich habe mich an sie gewandt, nachdem ich fast … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Binz Rechtsanwälte PartmbB, Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier 6719.7538723181 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Kanzlei Liedgens, Albin-Köbis-Str. 4, 51147 Köln 6687.4132246447 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Liedgens vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
aus 8 Bewertungen Empfehlenswert!! Ich konnte sehr kurzfristig mit Herrn Liedgens bezüglich der Nachlassangelegenheit meiner … (11.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
Kanzlei Lammer-Reuther, Friedrich-Ebert-Str. 54, 64347 Griesheim 6832.3979199771 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 93 Bewertungen Frau lammer-Reuther nimmt sich viel Zeit, auch für Detailfragen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Huckert
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Huckert
Fachanwältin für Familienrecht Simone Huckert, Aachener Straße 233-237, 50931 Köln 6672.8406820222 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Simone Huckert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 24 Bewertungen Frau Huckert hat die Adoption meines Stiefkindes begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde von Anfang an mit … (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Freund
sehr gut
Rechtsanwalt Gerald Freund
La Janda Legal S.L.P. | Rechtsanwalt Gerald Freund, Calle Enólogos, 10, 11140 Conil de la Frontera, Spanien 6523.1155290598 km
Enjoy the difference
Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Gerald Freund ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbrecht
aus 108 Bewertungen Wir wurden vom ersten Tag an über die lange Bauphase unseres Bauträgerprojektes auf Mallorca von RA Freund kompetent, … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schmitz
Kanzlei Armin Schmitz, Gartenstr. 28, 56727 Mayen 6723.0049072316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Erbrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Armin Schmitz
(23.12.2020) Vorgehen nach Kündigung den Mieter!
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kapp
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Rechtsanwalt Christoph Kapp
SOJURA, Merckstr. 8, 64283 Darmstadt 6837.7774637748 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Kapp
aus 41 Bewertungen Herr RA Kapp ist ein sehr geduldiger und erfahrener, kompetenter Anwalt. Er hat unsere Wünsche gut und klar … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Penzkofer
Rechtsanwalt Tobias Penzkofer
Cording Rechtsanwälte, Hengersberger Str. 23, 94469 Deggendorf 7165.091654759 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Tobias Penzkofer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(18.05.2023) Er kann zuhören und gibt dann die Ratschläge,die Nötig und möglich sind.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Müller
Kanzlei Claudia Müller, Dellbrücker Straße 297, 51469 Bergisch Gladbach 6680.6600820934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Müller ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
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Rechtsanwalt Cedric Hohnstock
Kanzlei Hohnstock, Königstraße 45, 30175 Hannover 6768.4082575468 km
Gemeinsam finden wir heraus, wie Ihnen geholfen werden kann. Als Ihr rechtlicher Ansprechpartner stehe ich Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Erbrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Cedric Hohnstock ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
aus 18 Bewertungen Herr Hohnstock hat uns intensiv bei der Abwehr einer rechtswidrigen Eigenbedarfskündigung unseres Vermieters geholfen. … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
Schäfer & Bremer, Marktstr. 10, 55494 Rheinböllen 6768.7230680066 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
aus 8 Bewertungen Her Bremer hat sich mein Fall angenommen und mich aus der Wohnung raus geholt (28.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Regelungen gelten im Erbrecht, wenn es mehrere Erben gibt?
    Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird nach dem deutschen Erbrecht der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z. B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers beachten. Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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